Ärzteinformationen

 

 

ICF (Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit)

Die Internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) wurde 2001 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) verabschiedet. Sie bietet einen systematischen Ansatz zur Betrachtung der Aus- und Wechselwirkungen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung. Diese kann sowohl auf der Ebene der Körperstrukturen und -funktionen, als auch auf der Aktivitäts- und/oder Teilhabeebene geschehen. Die ICF ist somit kein defizitorientiertes System, sondern ermöglicht einen Blick auf vorhandene Ressourcen des Erkrankten.

Mit der Einführung der ICF, die in der klinischen und ambulanten Praxis noch ganz am Anfang steht, soll eine „gemeinsame Sprache“ zwischen Fachleuten im Gesundheits- und Sozialwesen, insbesondere in der Rehabilitation, sowie den Menschen mit Beeinträchtigungen ihrer Funktionsfähigkeit möglich gemacht werden.

Die ICF verlässt die rein bio-medizinische Betrachtungsweise (ICD). Zusätzlich zu bio-medizinischen Aspekten (Körperstrukturen, -funktionen) werden Aspekte des Menschen als handelndes Subjekt (Aktivitäten) und als selbstbestimmendes und gleichberechtigtes Subjekt in der Gesellschaft (Teilhabe) einbezogen.
Somit ermöglicht die ICF eine Dokumentation des Funktions-/Strukturbildes, des  Aktivitätsbildes und des Teilhabebildes einer Person, vor dem Hintergrund möglicher Barrieren oder Förderfaktoren.

Quelle: BAR: ICF-Praxisleitfaden 2,  2008

In der logopädischen Behandlung stellt die Orientierung an der ICF eine Bereicherung für den therapeutischen Alltag dar, da sich oft schwer zu fassende Behandlungsziele mit Ihrer Hilfe beschreiben und objektivieren lassen. Auf Grund positiver Erfahrungen wird die ICF bei der Beschreibung und Behandlung von zunehmend mehr Störungsbildern angewandt.

Bei Fragen rund um das Thema ICF in der Logopädie können Sie sich jederzeit an das Praxisteam wenden.  Außerdem  bieten wir Fortbildungen zum Thema für Ärzte, Therapeuten, Pflegepersonal und andere Berufe an.  Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Praxis.

 

HMR (Heilmittelrichtlinien)

Für das Jahr 2011 sind Änderungen der Heilmittelrichtlinien vorgesehen. Diese werden voraussichtlich Ende des 2. Quartals 2011 in Kraft treten.
Neufassung der Heilmittel-Richtlinie 2011: Zugang zur Heilmittelbehandlung für Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen sowie für Kinder und Jugendliche wird erheblich erleichtert

Am Donnerstag, dem 19.5.2011, hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in einer öffentlichen Sitzung die Neufassung der Heilmittel-Richtlinie (HMR) beschlossen.

Gemeinsamer Bundesausschuss: Berlin, 20. Januar 2011 – Menschen mit dauerhaften schweren Behinderungen können künftig ohne erneute Überprüfung des Behandlungsbedarfs eine langfristige Genehmigung von Heilmittelbehandlungen von ihrer gesetzlichen Krankenkasse bekommen. Darüber hinaus ist für Kinder und Jugendliche mit einer besonders schweren und langfristigen funktionellen und strukturellen Schädigung und Beeinträchtigung der Aktivitäten künftig auch ohne Verordnung eines Hausbesuchs eine Heilmittelbehandlung in bestimmten Einrichtungen außerhalb der Praxis möglich. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin beschlossen.

Der neue Heilmittelkatalog und weitere Informationen zur Verordnung finden Sie unter www.heilmittelkatalog.de.

https://www.heilmittelkatalog.de/logovordruck.html
https://www.heilmittelkatalog.de/logobeispiel.html

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)