Leistungsangebote

Therapien aller Störungsbilder gemäß den Heilmittelverordnungen
Präventionsangebote
Seminare und Fachvorträge
Lehrtätigkeiten
Einzel- und Gruppencoaching
Vermietung von Seminarräumlichkeiten

Therapie

Für den Beginn einer logopädischen Behandlung benötigen Sie eine ärztliche Verordnung. Diese erhalten Sie je nach Störungsbild bei ihrem:
HNO-Arzt,
Kinderarzt,
Neurologen,
Kieferorthopäden/Zahnarzt,
oder von ihrem Allgemeinarzt/Hausarzt.

Behandlungen finden dann nach vorheriger Terminvereinbarung statt.
Die Anmeldung erfolgt in der Regel telefonisch. Ist in der Praxis persönlich niemand erreichbar, hinterlassen Sie bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Ich werde Sie dann zurückrufen.
Bei starken Problemen beim Telefonieren kommen Sie einfach in der Praxis vorbei und wir vereinbaren den Termin vor Ort.

Therapiedauer/Therapiefrequenz

Die Dauer der Therapie und die wöchentliche Therapiefrequenz sind von der Verordnung des Arztes und dem jeweiligen Störungsbild abhängig.
In der Regel handelt es sich um 10 Behandlungen pro Verordnung. Diese finden dann meist ein- bis dreimal wöchentlich à 45 Minuten statt.

Behandlungskosten

Für Patienten unter 18 Jahren besteht keine Zuzahlungspflicht. Patienten über 18 Jahren sind verpflichtet, eine Zuzahlung in Höhe von 10€ pro Verordnung und 10% der Kosten zu tragen. Bei Patienten mit einer Zuzahlungsbefreiung werden die Kosten von der Krankenkasse übernommen.